Das Programm steht unter dem rechtlichen Schutz der Urheber- und Handelsgesetze des Landes, in dem es veröffentlicht, vervielfältigt bzw. genutzt wird.
 Mirko Böer Softwareentwicklungen, Niederkirchnerstraße 9, 04107 Leipzig, Deutschland, nachfolgend 'Lizenzgeber' genannt, besitzt alle Rechte an dem Programm (Software) und gestattet die Nutzung ausschließlich  unter der Voraussetzung, dass die nachfolgend aufgeführten Lizenzbedingungen vom Nutzer anerkannt und eingehalten werden. Es kommt damit zwischen ihm, dem Lizenznehmer, und dem Lizenzgeber der vorliegende Lizenzvertrag zustande:
 1. Installation
 Der Lizenzgeber weist Sie ausdrücklich darauf hin, dass vor der
 Installation jeglicher neuer Software auf Ihrem System eine
 Datensicherung erfolgen sollte, um einem eventuellen Verlust Ihrer Daten
 vorzubeugen. Diese Sicherheitsmaßnahme sollte auch bei der Installation
 dieser Software erfolgen. Falls Sie Ihre Daten noch nicht gesichert haben
 sollten, raten wir dringend, die Installation sofort abzubrechen, Ihre
 Daten zu sichern und erst darauffolgend die Installation neu zu starten.
 Darüber hinaus ist es empfehlenswert in regelmäßigen Abständen 
 Datensicherungen durchzuführen.
 2. Gewährleistung / Haftung
 Eine Gewährleistung für eine fehlerfreie Funktionalität des Programmes
 wird von der Lizenzgeber nicht übernommen.
 Der Lizenzgeber gewährleistet für den Fall der Uebermittlung des Programms
 auf einem Datenträger die einwandfreie Lesbarkeit des Mediums zum Zeitpunkt
 der Uebergabe, soweit der Einsatz durch den Lizenznehmer unter normalen
 Betriebsbedingungen und unter Beachtung üblicher Instandhaltungsmaßnahmen
 der Datenverarbeitungsanlage erfolgt.
 Der Lizenzgeber übernimmt keine Haftung für die Fehlerfreiheit der Software,
 insbesondere nicht dafür, dass die Software den Anforderungen und Zwecken
 des Erwerbers genügt oder mit anderen von ihm ausgewählten Programmen
 zusammenarbeitet.
 Der Lizenzgeber haftet für einen vorsätzlich und/oder grob fahrlässig
 herbeigeführten Schaden unbeschränkt. Auch beim Fehlen einer zugesicherten
 Eigenschaft haftet der Lizenzgeber für alle darauf zurückzuführenden Schäden
 ohne Beschränkung.
 Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Lizenzgeber, soweit hinsichtlich der 
 Leistungserbringung Verzug vorliegt, die Leistung unmöglich geworden ist
 oder eine ihr obliegende Kardinalpflicht verletzt wurde, für darauf 
 zurückzuführende Personenschäden unbeschränkt. Für Sach- und 
 Vermögensschäden, mit deren Eintritt bei Vertragsabschluss vernünftigerweise
 zu rechnen war. In jedem Fall beschränkt sich die Haftung auf die Höhe des
 Zweifachen des gezahlten Kaufpreises (Lizenzgebühr, Registrierungsgebühr),
 unabhängig davon, ob es sich um Ansprüche des Vertragsrechtes, um 
 Schadensersatzansprüche oder andere Haftungsansprüche handelt. 
 Befindet sich der Lizenzgeber während des Eintritts der Unmöglichkeit in
 Verzug, so haftet er für den durch die Unmöglichkeit ihrer Leistung 
 eingetretenen Schaden ohne Beschränkung; nicht jedoch für den Fall, in dem
 der Schaden auch bei rechtzeitiger Leistung eingetreten wäre.
 In allen übrigen Fällen ist die Haftung ausgeschlossen. Die Haftung nach
 dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
 3. Nutzungsumfang
 Die Software ist urheberrechtlich zugunsten des Lizenzgebers geschützt. 
 Veröffentlichungs, Vervielfältigungs, Bearbeitungs- und Verwertungsrechte
 an der Software liegen allein beim Lizenzgeber. Alle Urheberrechts- und
 sonstige in der Software befindlichen Vermerke wie Registriernummern und
 Hinweise auf den Lizenzgeber dürfen nicht entfernt werden.
 Jede weitere Einbringung in andere Software jeglicher Art wird dem
 Lizenznehmer untersagt.
 a. Abweichende Bedingungen für die Shareware-Version der Software:
 Sie erkennen die Shareware-Version daran, dass beim Programmstart ein 
 Shareware-Hinweisfenster mit den verbleibenden Testtagen und/oder dem 
 Hinweis "Diese Version ist Shareware" erscheint. Dieses Fenster muss bei
 jedem Programmstart bestätigt werden, bevor die Software genutzt werden
 kann.
 Das Programm wird herausgegeben, wie es ist, und darf in der vorliegenden
 Version nur unter Berücksichtigung der nachfolgenden Einschränkungen frei
 benutzt werden:
 Die Software darf in unmodifizierter Form, wie es vom Lizenzgeber zur
 Verfügung gestellt wurde, vervielfältigt, veröffentlicht und verbreitet
 werden, soweit keine Gebühren für die Nutzung, Verteilung, Veröffentlichung,
 Verbreitung und/oder Vervielfältigung erhoben werden.
 Die kostenlose Nutzung der Software ist auf 35 Tage beschränkt.
 Danach ist der Nutzer verpflichtet, alternativ die weitere Nutzung zu 
 unterlassen oder eine kostenpflichtige Nutzungslizenz an der Software zu 
 erwerben. 
 Der Lizenzgeber weist darauf hin, dass die Software, in der jeweils aktuellen 
 Shareware Version, auch von beliebigen Hard- und Software-Herstellern oder 
 Händlern einschließlich Shareware-Versendern, CD-ROM-Herstellern und 
 Zeitschriften-Verlagen zur Aufnahme auf Heft-CDs, sowie beliebigen Anbietern 
 von Software-/Hardware und Dienstleistungen kostenlos verteilt, verbreitet und
 vervielfältigt werden darf, soweit keine, die üblichen Entgelte für 
 Shareware-Programme und -Sammlungen übersteigende Beträge verlangt werden. 
 Im Zusammenhang mit der Veröffentlichung sind Dritte darauf hinzuweisen, dass
 es sich bei der Software um ein Shareware-Programm handelt.
 Eine entgeltliche Verteilung, Verbreitung oder Vervielfältigung des Programmes
 wird ausdrücklich untersagt.
 b. Abweichende Bedingungen für die lizenzierte Version:
 Sie erkennen die lizenzierte Version an dem Eintrag "Registriert für..."
 beim Programmstart und/oder im Startfenster oder Info-Fenster der Software.
 Während der Nutzung der Software wird die Angabe "..." durch einen Hinweis
 auf den jeweiligen Lizenznehmer ersetzt.
 Der Lizenzgeber gewährt dem Lizenznehmer für die Dauer des vorliegenden 
 Vertrages ein einfaches, nicht ausschließliches und persönliches Recht, die 
 Software auf einem einzelnen Personal Computer und nur an einem Ort, zu 
 nutzen. Jede weitergehende Nutzung ist nicht gestattet.
 Dem Lizenznehmer ist es insbesondere untersagt,
 - die Software oder einzelne Programmteile an Dritte weiterzugeben oder
 einem Dritten auf andere Weise zugänglich zu machen, inbesondere in 
 Form der Leihe oder Miete;
 - die Software über ein Netz oder einen Datenübertragungskanal von einem
 Computer auf einen anderen Computer zu übertragen;
 - die Software abzuändern, zu übersetzen, zurueckzuentwickeln, zu 
 dekompilieren oder deassemblieren;
 - abgeleitete Werke zu erstellen;
 Der Lizenznehmer erhält durch den Erwerb des Programms allein das 
 Eigentum an einem körperlichen Datenträger, soweit nicht die Ueberlassung
 des Lizenzmaterials auf dem Weg der Datenfernübertragung erfolgt. Bei
 beiden Ueberlassungsalternativen ist ein Erwerb von weitergehenden Rechten
 als den benannten nicht verbunden.
 Das Anfertigen einer (einzigen) Reservekopie ist nur zu Sicherungszwecken
 zulässig, insofern die Software auf einem Datenträger geliefert wurde.
 4. Dauer des Vertrages
 Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Jede Zuwiderhandlung
 des Lizenznehmers gegen die Lizenzbestimmungen verwirkt das Nutzungsrecht, 
 ohne dass es seitens des Lizenzgebers einer Kündigung bedarf.
 5. Schadensersatz bei Vertragsverletzung
 Der Lizenznehmer haftet für alle Vermögensschäden, die der Lizenzgeber
 aufgrund von Verletzungen des Urheberrechts oder einer Verletzung dieser
 Vertragsbestimmungen entstehen.
 6. Aenderungen und Aktualisierungen (Updates)
 Der Lizenzgeber ist berechtigt, die Software nach eigenem Ermessen zu 
 aktualisieren. Er ist nicht verpflichtet, dem Lizenznehmer etwaige 
 Aktualisierungen zur Verfügung zu stellen. Etwaige Aktualisierungen der 
 Software sind immer kostenfrei.
 Der Lizenznehmer wird per E-Mail über Produktneuerungen informiert, 
 insofern eine gültige E-Mail Adresse bei Lizenzierung der Software 
 angegeben wurde. Der Lizenznehmer kann frei entscheiden, ob er die
 Aktualisierung der Software auf eigene Kosten aus dem Internet lädt 
 und die Aktualisierung installiert.
 7. Produktnamen und Warenzeichen
 Alle in diesem Text, der Dokumentation und der Software verwendeten 
 Produktnamen und eingetragenen Warenzeichen werden hiermit als Eigentum 
 ihrer Besitzer anerkannt, unabhängig davon, ob sie als solche 
 gekennzeichnet sind oder nicht.
 8. Sonstiges
 Es wird keine Gewähr für die Richtigkeit der von der Software berechneten 
 Gebühren übernommen. Ebenfalls wird keine Haftung für die Korrektheit 
 der mitgelieferten oder per Internet bezogenen Telefon- und 
 Providertarife übernommen. 
 Sollte eine der Bestimmungen, dieser Lizenzbestimmungen, unwirksam sein, 
 so wird davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. 
 Anstelle der unwirksamen Bestimmungen gelten solche wirksamen Bestimmungen 
 als vereinbart, die in ihrem Sinn der Absicht der unwirksamen Bestimmungen 
 zugunsten des Lizenzgebers am nächsten kommen.
 Leipzig, im Mai 2004