Lizenzbedingungen für die Software Anytime

Das Programm steht unter dem rechtlichen Schutz der Urheber- und Handelsgesetze des Landes, in dem es veröffentlicht, vervielfältigt bzw. genutzt wird.

Mirko Böer Softwareentwicklungen, Niederkirchnerstraße 9, 04107 Leipzig, Deutschland, nachfolgend 'Lizenzgeber' genannt, besitzt alle Rechte an dem Programm (Software) und gestattet die Nutzung ausschließlich  unter der Voraussetzung, dass die nachfolgend aufgeführten Lizenzbedingungen vom Nutzer anerkannt und eingehalten werden. Es kommt damit zwischen ihm, dem Lizenznehmer, und dem Lizenzgeber der vorliegende Lizenzvertrag zustande:

1. Installation

Der Lizenzgeber weist Sie ausdrücklich darauf hin, dass vor der
Installation jeglicher neuer Software auf Ihrem System eine
Datensicherung erfolgen sollte, um einem eventuellen Verlust Ihrer Daten
vorzubeugen. Diese Sicherheitsmaßnahme sollte auch bei der Installation
dieser Software erfolgen. Falls Sie Ihre Daten noch nicht gesichert haben
sollten, raten wir dringend, die Installation sofort abzubrechen, Ihre
Daten zu sichern und erst darauffolgend die Installation neu zu starten.
Darüber hinaus ist es empfehlenswert in regelmäßigen Abständen
Datensicherungen durchzuführen.


2. Gewährleistung / Haftung

Eine Gewährleistung für eine fehlerfreie Funktionalität des Programmes
wird von der Lizenzgeber nicht übernommen.

Der Lizenzgeber gewährleistet für den Fall der Uebermittlung des Programms
auf einem Datenträger die einwandfreie Lesbarkeit des Mediums zum Zeitpunkt
der Uebergabe, soweit der Einsatz durch den Lizenznehmer unter normalen
Betriebsbedingungen und unter Beachtung üblicher Instandhaltungsmaßnahmen
der Datenverarbeitungsanlage erfolgt.

Der Lizenzgeber übernimmt keine Haftung für die Fehlerfreiheit der Software,
insbesondere nicht dafür, dass die Software den Anforderungen und Zwecken
des Erwerbers genügt oder mit anderen von ihm ausgewählten Programmen
zusammenarbeitet.

Der Lizenzgeber haftet für einen vorsätzlich und/oder grob fahrlässig
herbeigeführten Schaden unbeschränkt. Auch beim Fehlen einer zugesicherten
Eigenschaft haftet der Lizenzgeber für alle darauf zurückzuführenden Schäden
ohne Beschränkung.

Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Lizenzgeber, soweit hinsichtlich der
Leistungserbringung Verzug vorliegt, die Leistung unmöglich geworden ist
oder eine ihr obliegende Kardinalpflicht verletzt wurde, für darauf
zurückzuführende Personenschäden unbeschränkt. Für Sach- und
Vermögensschäden, mit deren Eintritt bei Vertragsabschluss vernünftigerweise
zu rechnen war. In jedem Fall beschränkt sich die Haftung auf die Höhe des
Zweifachen des gezahlten Kaufpreises (Lizenzgebühr, Registrierungsgebühr),
unabhängig davon, ob es sich um Ansprüche des Vertragsrechtes, um
Schadensersatzansprüche oder andere Haftungsansprüche handelt.

Befindet sich der Lizenzgeber während des Eintritts der Unmöglichkeit in
Verzug, so haftet er für den durch die Unmöglichkeit ihrer Leistung
eingetretenen Schaden ohne Beschränkung; nicht jedoch für den Fall, in dem
der Schaden auch bei rechtzeitiger Leistung eingetreten wäre.

In allen übrigen Fällen ist die Haftung ausgeschlossen. Die Haftung nach
dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.


3. Nutzungsumfang

Die Software ist urheberrechtlich zugunsten des Lizenzgebers geschützt.
Veröffentlichungs, Vervielfältigungs, Bearbeitungs- und Verwertungsrechte
an der Software liegen allein beim Lizenzgeber. Alle Urheberrechts- und
sonstige in der Software befindlichen Vermerke wie Registriernummern und
Hinweise auf den Lizenzgeber dürfen nicht entfernt werden.
Jede weitere Einbringung in andere Software jeglicher Art wird dem
Lizenznehmer untersagt.

a. Abweichende Bedingungen für die Shareware-Version der Software:

Sie erkennen die Shareware-Version daran, dass beim Programmstart ein
Shareware-Hinweisfenster mit den verbleibenden Testtagen und/oder dem
Hinweis "Diese Version ist Shareware" erscheint. Dieses Fenster muss bei
jedem Programmstart bestätigt werden, bevor die Software genutzt werden
kann.

Das Programm wird herausgegeben, wie es ist, und darf in der vorliegenden
Version nur unter Berücksichtigung der nachfolgenden Einschränkungen frei
benutzt werden:

Die Software darf in unmodifizierter Form, wie es vom Lizenzgeber zur
Verfügung gestellt wurde, vervielfältigt, veröffentlicht und verbreitet
werden, soweit keine Gebühren für die Nutzung, Verteilung, Veröffentlichung,
Verbreitung und/oder Vervielfältigung erhoben werden.

Die kostenlose Nutzung der Software ist auf 35 Tage beschränkt.
Danach ist der Nutzer verpflichtet, alternativ die weitere Nutzung zu
unterlassen oder eine kostenpflichtige Nutzungslizenz an der Software zu
erwerben.

Der Lizenzgeber weist darauf hin, dass die Software, in der jeweils aktuellen
Shareware Version, auch von beliebigen Hard- und Software-Herstellern oder
Händlern einschließlich Shareware-Versendern, CD-ROM-Herstellern und
Zeitschriften-Verlagen zur Aufnahme auf Heft-CDs, sowie beliebigen Anbietern
von Software-/Hardware und Dienstleistungen kostenlos verteilt, verbreitet und
vervielfältigt werden darf, soweit keine, die üblichen Entgelte für
Shareware-Programme und -Sammlungen übersteigende Beträge verlangt werden.

Im Zusammenhang mit der Veröffentlichung sind Dritte darauf hinzuweisen, dass
es sich bei der Software um ein Shareware-Programm handelt.

Eine entgeltliche Verteilung, Verbreitung oder Vervielfältigung des Programmes
wird ausdrücklich untersagt.


b. Abweichende Bedingungen für die lizenzierte Version:

Sie erkennen die lizenzierte Version an dem Eintrag "Registriert für..."
beim Programmstart und/oder im Startfenster oder Info-Fenster der Software.
Während der Nutzung der Software wird die Angabe "..." durch einen Hinweis
auf den jeweiligen Lizenznehmer ersetzt.

Der Lizenzgeber gewährt dem Lizenznehmer für die Dauer des vorliegenden
Vertrages ein einfaches, nicht ausschließliches und persönliches Recht, die
Software auf einem einzelnen Personal Computer und nur an einem Ort, zu
nutzen. Jede weitergehende Nutzung ist nicht gestattet.

Dem Lizenznehmer ist es insbesondere untersagt,

- die Software oder einzelne Programmteile an Dritte weiterzugeben oder
einem Dritten auf andere Weise zugänglich zu machen, inbesondere in
Form der Leihe oder Miete;
- die Software über ein Netz oder einen Datenübertragungskanal von einem
Computer auf einen anderen Computer zu übertragen;
- die Software abzuändern, zu übersetzen, zurueckzuentwickeln, zu
dekompilieren oder deassemblieren;
- abgeleitete Werke zu erstellen;

Der Lizenznehmer erhält durch den Erwerb des Programms allein das
Eigentum an einem körperlichen Datenträger, soweit nicht die Ueberlassung
des Lizenzmaterials auf dem Weg der Datenfernübertragung erfolgt. Bei
beiden Ueberlassungsalternativen ist ein Erwerb von weitergehenden Rechten
als den benannten nicht verbunden.

Das Anfertigen einer (einzigen) Reservekopie ist nur zu Sicherungszwecken
zulässig, insofern die Software auf einem Datenträger geliefert wurde.


4. Dauer des Vertrages

Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Jede Zuwiderhandlung
des Lizenznehmers gegen die Lizenzbestimmungen verwirkt das Nutzungsrecht,
ohne dass es seitens des Lizenzgebers einer Kündigung bedarf.


5. Schadensersatz bei Vertragsverletzung

Der Lizenznehmer haftet für alle Vermögensschäden, die der Lizenzgeber
aufgrund von Verletzungen des Urheberrechts oder einer Verletzung dieser
Vertragsbestimmungen entstehen.


6. Aenderungen und Aktualisierungen (Updates)

Der Lizenzgeber ist berechtigt, die Software nach eigenem Ermessen zu
aktualisieren. Er ist nicht verpflichtet, dem Lizenznehmer etwaige
Aktualisierungen zur Verfügung zu stellen. Etwaige Aktualisierungen der
Software sind immer kostenfrei.
Der Lizenznehmer wird per E-Mail über Produktneuerungen informiert,
insofern eine gültige E-Mail Adresse bei Lizenzierung der Software
angegeben wurde. Der Lizenznehmer kann frei entscheiden, ob er die
Aktualisierung der Software auf eigene Kosten aus dem Internet lädt
und die Aktualisierung installiert.


7. Produktnamen und Warenzeichen

Alle in diesem Text, der Dokumentation und der Software verwendeten
Produktnamen und eingetragenen Warenzeichen werden hiermit als Eigentum
ihrer Besitzer anerkannt, unabhängig davon, ob sie als solche
gekennzeichnet sind oder nicht.


8. Sonstiges

Es wird keine Gewähr für die Richtigkeit der von der Software berechneten
Gebühren übernommen. Ebenfalls wird keine Haftung für die Korrektheit
der mitgelieferten oder per Internet bezogenen Telefon- und
Providertarife übernommen.



Sollte eine der Bestimmungen, dieser Lizenzbestimmungen, unwirksam sein,
so wird davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Anstelle der unwirksamen Bestimmungen gelten solche wirksamen Bestimmungen
als vereinbart, die in ihrem Sinn der Absicht der unwirksamen Bestimmungen
zugunsten des Lizenzgebers am nächsten kommen.

Leipzig, im Mai 2004